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  Tätigkeitsgebiete Erbrecht und Wirtschaftrecht
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Unternehmensnachfolge


Das Unternehmertestament
Die Nachfolgeregelung des Unternehmers, das so genannte Unternehmertestament, unterscheidet sich von der "normalen" Erbfolgeregelung dadurch, dass in den Nachlass ein Unternehmen fällt, dessen Bestand durch den Erbfall nicht gefährdet werden soll.
Hier stoßen verschiedene gegensätzliche Interessen aufeinander. Denn während das gesetzliche Erbrecht auf die Auflösung der Erbengemeinschaft und die Zerschlagung des Vermögens abzielt, bezweckt das Gesellschaftsrecht dagegen die Fortführung des Unternehmens.

Nachfolgekonzept
Gleichwohl nur ganz wenige Unternehmen ohne Nachfolgeregelung dastehen, sind eine Vielzahl der vorhandenen Nachfolgeregelungen unstimmig oder einfach nicht mehr zeitgemäß.
Denn in den wenigsten Fällen existiert ein Gesamtkonzept, dass die rechtlichen, steuerlichen und unternehmerischen Möglichkeiten auf die Familienstrukturen abstimmt und dem Unternehmer hilft, unter den möglichen Optionen die für ihn passende herauszufinden.

Ist das Unternehmen vererbbar?
Die Vererbbarkeit von Anteilen an Unternehmen richtet sich nach der jeweiligen Rechtsform des Unternehmens sowie nach den vereinbarten Regelungen im Gesellschaftsvertrag.
Hierbei gehen gesellschaftsrechtliche Regelungen den erbrechtlichen immer vor. Es kann also nur etwas vererbt werden, wenn Gesellschaftsvertrag und Rechtsform dies auch erlauben.

Handlungsfähigkeit des Unternehmens
Neben der Vererbbarkeit der Unternehmensanteile muss die zukünftige Handlungsfähigkeit des Unternehmens sichergestellt werden.
Der Erbe ohne Fachkompetenz oder mehrere Erben, die sich uneins sind, können sonst die Unternehmensleitung zum Teil auf Jahre hinaus lähmen und auf diese Weise beträchtliche Finanzwerte vernichten.

Was soll erreicht werden?
Eine in sich stimmige Nachfolgeregelung muss sich an den Regelungszielen des Erblassers orientieren, also etwa an der wirtschaftlichen Absicherung der Familie bei gleichzeitiger Fortführung des Unternehmens.
Um diese Regelungsziele zu gewährleisten, kann sich etwa eine Trennung von Substanz, Ertrag und Geschäftsführung anbieten: Eine GmbH wird Eigner der Produktionsmittel, ein kompetenter Geschäftsführer leitet das Unternehmen und die Familie profitiert von den Gewinnen.
Dies kann je nach Rechtsform des Unternehmens in verschiedenen Ausgestaltungen realisiert werden, etwa durch Umstrukturierungen des Unternehmens, die Schaffung eines Familienpools oder auch der Gründung einer Stiftung.
Anderenfalls müssen zumindest weichende Erben berücksichtigt sowie die Liquiditätsgefährdung etwa wegen Pflichtteilsansprüchen durch entsprechende Maßnahmen ausgeschlossen werden.
In jedem Fall aber ist es wichtig, alle Beteiligten in die Nachfolgeregelung auf die eine oder andere Art und Weise einzubeziehen und klare Regularien aufzustellen.

Zielfindung
Spezielle Einzelschulungen in Form eines Coaching für die Mitarbeiter sind in vielen Unternehmen mittlerweile alltäglich. Besonders dann, wenn diese komplexe und ungewöhnliche Projekte betreuen müssen.
Doch auch der Unternehmer selbst steht bei der Erstellung seines Unternehmertestaments vor einer sehr komplexen und ungewöhnlichen Aufgabe.
Wer soll Erbe, wer Firmennachfolger werden, welche Lösung passt am besten? Wie gewinne ich meine Familienmitglieder und meine Mitarbeiter für mein Vorhaben? Hier können die gezielten Fragen eines systemisch arbeitenden Coaches helfen, unter den wirtschaftlich und juristisch möglichen Optionen die für den "Mensch Unternehmer" richtige herauszufinden und alle Beteiligten auf die Änderungen vorzubereiten.

Betrieblicher Notfallplan
Eine gute Nachfolgeregelung umfasst neben der exakt abgestimmten Übergangsregelung auch einen so genannten betrieblichen Notfallplan.
Darunter versteht man eine detaillierte Regelung, wer kurz- und mittelfristig das Unternehmen leitet und wie er das tun soll.
Denn wer weiß schon, ob und wann er wegen eines dumm gelaufenen Verkehrsunfalls ein paar Wochen oder Monate ausfällt? Wer zahlt dann weiter die Löhne für die Angestellten aus, kümmert sich um Marketing und Vertrieb, neue Kontakte oder Investitionen?
Ein betrieblicher Notfallplan beinhaltet neben den wichtigsten Unternehmensdaten essentielle Informationen zum Betriebsablauf, notarielle Vollmachten und Geschäftskontakte.
Der Notfallplan kann aber nicht nur im Ernstfall viel Geld und Ärger sparen. Er kann auch das Ranking bei der Hausbank verbessern und so zu einem niedrigeren Kontokorrentzinssatz verhelfen.



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