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Wirtschaftsrecht
Die wirtschaftsrechtliche Betreuung durch die Kanzlei Opitz hat ihren Schwerpunkt bei Mandaten aus
dem Vertragsrecht und dem Gesellschaftsrecht.
Zum weiten Feld des Wirtschaftsrechts zählt man neben den Rechtsgebieten Vertragsrecht und
Gesellschaftsrecht noch das Insolvenzrecht, das Handelsrecht, den gewerblicher Rechtsschutz,
das Urheberrecht, das Markenrecht sowie das Bank- und Wertpapierrecht und, der Vollständigkeit
halber, auch das Arbeits- und Sozialrecht.
Mandante aus diesen Rechtsgebieten, insbesondere aus dem Arbeitsrecht oder dem Sozialrecht
sind in der Regel komplex und erfordern spezialisiertes Wissen, so dass ein Fachanwalt konsultiert
werden sollte.
Gerne nennen wir Ihnen auf Anfrage kompetente Kollegen, mit denen wir in der Vergangenheit
gut zusammengearbeitet haben.
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