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  Tätigkeitsgebiete Erbrecht und Wirtschaftrecht
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Wirtschaftsrecht


Die wirtschaftsrechtliche Betreuung durch die Kanzlei Opitz hat ihren Schwerpunkt bei Mandaten aus dem Vertragsrecht und dem Gesellschaftsrecht.

Zum weiten Feld des Wirtschaftsrechts zählt man neben den Rechtsgebieten Vertragsrecht und Gesellschaftsrecht noch das Insolvenzrecht, das Handelsrecht, den gewerblicher Rechtsschutz, das Urheberrecht, das Markenrecht sowie das Bank- und Wertpapierrecht und, der Vollständigkeit halber, auch das Arbeits- und Sozialrecht.
Mandante aus diesen Rechtsgebieten, insbesondere aus dem Arbeitsrecht oder dem Sozialrecht sind in der Regel komplex und erfordern spezialisiertes Wissen, so dass ein Fachanwalt konsultiert werden sollte.
Gerne nennen wir Ihnen auf Anfrage kompetente Kollegen, mit denen wir in der Vergangenheit gut zusammengearbeitet haben.


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